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FREILEGUNG VERLAGERTER ZÄHNE

Durch Entwicklungsstörungen bleiben manchmal Zähne im Kiefer liegen und sind somit im Unterkiefer oder im Gaumen verlagert.

Zusammen mit Ihrem Zahnarzt und/oder Kieferorthopäden wird entschieden, ob diese Zähne freigelegt und anschließend kieferorthopädisch in den Zahnbogen eingestellt werden können oder, ob diese Zähne entfernt werden müssen.

In sehr vielen Fällen handelt es sich um verlagerte Eckzähne, die im Gaumen querliegen, oft aber eine sehr gute Prognose haben und nach Freilegung in den Zahnbogen eingestellt werden können.